ABGASMESSUNG

Abgasmessung

Gemäß dem vor kurzem novellierten Luftreinhaltegesetz sind alle Geräte für Heizung und Warmwasserbereitung auf deren Schadstoff ausstoß und die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Geräte über 15 kW sind alle 5 Jahre, über 26 kW alle 2 Jahre zu überprüfen. Unser Geräte- und Servicetechniker ist ein geprüftes und zugelassenes Meßorgan und führt diese Meßung für Sie durch. Beachten Sie bitte unsere Sonderpreise im Rahmen unserer Wartungs vereinbarung.